Kurztitel

Vermögenswerte nach den ehemaligen Landkreisen

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 26/1970

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2,

Inkrafttretensdatum

29.07.1970

Text

§ 2

Rechtsträger der Vermögenswerte

Die unter die Bestimmungen des § 1 fallenden Vermögenswerte sind kraft Gesetzes auf das Land übertragen.