Absatz einsMit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz betreffend die Flurverfassung, Landesgesetzblatt Nr. 4 aus 1951,, außer Kraft. Die auf Grund der bisher geltenden Vorschriften in Rechtskraft erwachsenen Entscheidungen der Agrarbehörde bleiben in Kraft und sind dem weiteren Verfahren zugrunde zu legen.