die Sicherung des Bodens;
Flurverfassungs-Landesgesetz
LGBl.Nr. 40/1970
Paragraph 86,
22.10.1970
Bei Regelungen, die Weidegemeinschaften betreffen, bei denen ein gemeinsamer Viehauftrieb erfolgt, ist ein Weidewirtschaftsplan zu erlassen, der insbesondere Bestimmungen zu enthalten hat über: