die Beschreibung der zum Regelungsgebiet gehörenden Grundstücke unter Anführung der Grundstücksnummern, der Benützungsart, der Zahlen der Grundbuchseinlagen und der Katasterausmaße;
Flurverfassungs-Landesgesetz
LGBl.Nr. 40/1970
Paragraph 84,
22.10.1970
Der Regelungsplan hat insbesondere zu enthalten: