Absatz einsVor Rechtskraft des Teilungsplanes (des Bescheides über die Ausscheidung einzelner Mitglieder) kann eine vorläufige Übernahme der Abfindungsgrundstücke in sinngemäßer Anwendung des Paragraph 26, verfügt werden.
Flurverfassungs-Landesgesetz
LGBl.Nr. 40/1970
Paragraph 79,
22.10.1970