Absatz einsDie Satzungen der Agrargemeinschaft haben Bestimmungen zu enthalten über
- Litera aNamen, Sitz und Zweck der Agrargemeinschaft;
- Litera bdie Mitgliedschaft und die Rechte und Pflichten der Mitglieder;
- Litera cdie Ermittlung der auf die einzelnen Mitglieder entfallenden Stimmen und die Art der Ausübung des Stimmrechtes;
- Litera ddie Ermittlung des Maßstabes für die Beiträge zur Agrargemeinschaft und ihre Einhebung;
- Litera edie Organe, deren Zusammensetzung, Wahl, Beschlußfassung, Funktionsdauer und Aufgabenbereich;
- Litera fjene Angelegenheiten, deren Beschlußfassung einer agrarbehördlichen Genehmigung bedarf;
- Litera gdie Verlautbarung und den Vollzug der Beschlüsse;
- Litera hdie Vertretung der Gemeinschaft nach außen;
- Litera idie Vermögensverwaltung, den Jahresvoranschlag und die Rechnungsprüfung;
- Litera jdie Anstellung von Personal;
- Litera kdie behördliche Aufsicht.