eine nach Eigentümern geordnete Zusammenstellung der neuen Grundstücke, der Geldabfindungen (§ 20 Abs. 2), der Geldleistungen (§ 20 Abs. 3), der Geldentschädigungen (§ 20 Abs. 7) und der Geldausgleichungen (§ 21 Abs. 2, § 23 Abs. 1, § 24) unter Anführung der Abfindungsgrundstücke sowie der Nummern der neuen Grundstücke, ihrer Ausmaße, Vergleichswerte und Flächen der einzelnen Bonitätsklassen (Abfindungsausweis);eine nach Eigentümern geordnete Zusammenstellung der neuen Grundstücke, der Geldabfindungen (Paragraph 20, Absatz 2,), der Geldleistungen (Paragraph 20, Absatz 3,), der Geldentschädigungen (Paragraph 20, Absatz 7,) und der Geldausgleichungen (Paragraph 21, Absatz 2,, Paragraph 23, Absatz eins,, Paragraph 24,) unter Anführung der Abfindungsgrundstücke sowie der Nummern der neuen Grundstücke, ihrer Ausmaße, Vergleichswerte und Flächen der einzelnen Bonitätsklassen (Abfindungsausweis);