Kurztitel

Landwirtschaftliches Siedlungsgesetz

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 41/1970

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins,

Inkrafttretensdatum

22.10.1970

Text

Abschnitt I
Ausführungsbestimmungen zum Landwirtschaftlichen
Siedlungsgrundsatzgesetz, BGBl. Nr. 79/1967

Paragraph eins,

  1. Absatz einsZum Zwecke der Verbesserung der Agrarstruktur sind nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes landwirtschaftliche Siedlungsverfahren durchzuführen.
  2. Absatz 2Das Ziel dieser Verfahren ist die Schaffung und Erhaltung solcher bäuerlicher Betriebe, deren Erträgnisse allein oder in Verbindung mit einem Nebenerwerb einer bäuerlichen Familie einen angemessenen Lebensunterhalt nachhaltig sichern.