Bundesland

Burgenland

Kurztitel

Geschäftsordnung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 50/1969 aufgehoben durch LGBl.Nr. 36/2016

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4,

Inkrafttretensdatum

01.01.1970

Außerkrafttretensdatum

30.06.2016

Text

Paragraph 4,

Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung

Die im Paragraph eins, aufgezählten Geschäfte werden nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung nach ihrem Gegenstand und ihrem sachlichen Zusammenhang auf die einzelnen Abteilungen des Amtes der Landesregierung zur Bearbeitung aufgeteilt.