Burgenland
Geschäftsordnung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung
LGBl.Nr. 50/1969 aufgehoben durch LGBl.Nr. 36/2016
Paragraph 4,
01.01.1970
30.06.2016
Die im Paragraph eins, aufgezählten Geschäfte werden nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung nach ihrem Gegenstand und ihrem sachlichen Zusammenhang auf die einzelnen Abteilungen des Amtes der Landesregierung zur Bearbeitung aufgeteilt.