Burgenland
Ehrenzeichen des Landes Burgenland, Statut
LGBl.Nr. 20/1967 aufgehoben durch LGBl.Nr. 32/2020
V
Artikel 3, Paragraph 7,
01.08.1967
31.08.2020
0520 Auszeichnung, Ehrenzeichen, Orden
Personen, welche im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung Inhaber eines Ehrenzeichens des Landes Burgenland sind, kann über Antrag oder von Amts wegen allenfalls ein Ehrenzeichen höherer Stufe nachträglich übergeben werden; dies jedoch nur unter der Voraussetzung, daß diesen Personen schon bei der seinerzeitigen Verleihung ein Ehrenzeichen höherer Stufe nach Maßgabe dieser Verordnung zugekommen wäre.
26.05.2020
10000065
LBG12001242
N2196714198H