Bundesland

Burgenland

Kurztitel

Ehrenzeichen des Landes Burgenland, Statut

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 20/1967 aufgehoben durch LGBl.Nr. 32/2020

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3, Paragraph 7,

Inkrafttretensdatum

01.08.1967

Außerkrafttretensdatum

31.08.2020

Index

0520 Auszeichnung, Ehrenzeichen, Orden

Text

Artikel III
Übergangs- und Schlußbestimmungen

Paragraph 7,

Personen, welche im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung Inhaber eines Ehrenzeichens des Landes Burgenland sind, kann über Antrag oder von Amts wegen allenfalls ein Ehrenzeichen höherer Stufe nachträglich übergeben werden; dies jedoch nur unter der Voraussetzung, daß diesen Personen schon bei der seinerzeitigen Verleihung ein Ehrenzeichen höherer Stufe nach Maßgabe dieser Verordnung zugekommen wäre.

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2020

Gesetzesnummer

10000065

Dokumentnummer

LBG12001242

alte Dokumentnummer

N2196714198H