Burgenländische Landeslehrer-Personalvertretungs-Wahlordnung
LGBl.Nr. 28/1967
Paragraph 14,
30.09.1967
Für die Wahlberechtigten sind undurchsichtige Wahlkuverts vorzubereiten. Die Anbringung von Worten, Bemerkungen oder Zeichen auf den Wahlkuverts ist verboten.