Bekämpfung der Tuberkulose der Rinder und Ziegen
LGBl.Nr. 9/1965
Paragraph 2,
26.02.1965
Sämtliche in diesem Gebiet vorhandenen über 6 Wochen alten Rinder und über 1 Jahr alten Ziegen sind mittels Intrakutanprobe zu untersuchen und im rechten Ohr durch Ohrmarken zu kennzeichnen.