Absatz einsZur Beratung der Landesregierung in wichtigen und grundsätzlichen Fragen der Bienenzucht hat die Landesregierung nach Anhörung der Burgenländischen Landwirtschafskammer einen Konsulenten und einen Ersatzmann für das Amt der Landesregierung zu bestellen. Ebenso hat die Landesregierung für jede Bezirksverwaltungsbehörde je einen Konsulenten und je einen Ersatzmann zu bestellen. Die Bestellung erfolgt auf die Dauer von 3 Jahren.