die örtliche Sicherheitspolizei;
Übertragung bestimmter polizeilicher Geschäfte
LGBl.Nr. 1/1955
Paragraph eins
05.03.1955
Der in Eisenstadt zu errichtenden Bundespolizeibehörde wird in den Gebieten der Freistädte Eisenstadt und Rust die Besorgung folgender Aufgaben übertragen: