Absatz einsDie Fischwässer des Landes werden in Gebiete eingeteilt, für die je 1 Fischereirevierausschuß zu bestellen ist.
Diese Gebiete sind:
- Ziffer römisch einsLeitha samt Nebenflüssen und Seitenarmen (Kanälen); Neufelder See.
- Ziffer römisch IINeusiedlersee mit Zuflüssen außer der Wulka; Lacken im Seewinkel.
- Ziffer römisch IIIWulkabach mit Zuflüssen und Zeiselbach.
- Ziffer römisch IVGoldbach und Frauenbrunnbach; Nikitscherbach; Rabnitz mit Nebenflüssen; Güns mit Nebenflüssen.
- Ziffer römisch fünfRechnitzbach, Pinka mit Nebenflüssen.
- Ziffer römisch VIStrem mit Nebenflüssen; Reinersdorferbach.
- Ziffer römisch VIILafnitz mit Zuflüssen; Raab mit Zuflüssen; Klausenbach mit Lendavabach.