Burgenland
Errichtung einer Landwirtschaftskrankenkasse
LGBl.Nr. 20/1924
K
Paragraph 9,
29.04.1924
6000 Landwirtschaftskammer
Im übrigen werden die Rechte und Pflichtten der Mitglieder und Arbeitgeber, sowie die Geschäftsführung durch das im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erlassene Statut, sowie durch die provisorische Geschäftsordnung bestimmt.
11.07.2017
10000002
LBG12000010
N2192417528H