Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

16.07.2026

Geschäftszahl

15Ns49/26p

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 16. Juli 2026 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Mag. Lendl als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Sadoghi und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Mag. Riffel in der Strafsache gegen * D* wegen des Vergehens des betrügerischen Anmeldens zur Sozialversicherung oder Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse nach Paragraph 153 d, Absatz eins, StGB, AZ 44 Hv 18/26p des Landesgerichts Linz, über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß Paragraph 62, Absatz eins, zweiter Satz OGH-Geo 2019 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht für Strafsachen Wien delegiert.

Gründe:

Rechtliche Beurteilung

[1]             Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des Paragraph 39, StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:2026:0150NS00049.26P.0716.000