OGH
RS0135418
25.06.2025
9ObA94/24z
ArbVG §§105, 107
Unterliegt das Dienstverhältnis dem österreichischem Vertragsstatut, ist kollisionsrechtlich auch der allgemeine Kündigungsschutz nach den Paragraphen 105, Absatz 3 -, 7,, 107 ArbVG anwendbar. Dieser setzt aber materiell-rechtlich auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten das Vorhandensein eines in Österreich gelegenen Betriebs voraus.
TE OGH 2025-06-25 9 ObA 94/24z
ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135418