OGH
RS0135382
02.04.2025
12Os19/25y
StGB §6 Abs3
Grob fahrlässiges Verhalten im Sinn des Paragraph 6, Absatz 3, StGB setzt zum einen ein gesteigertes Maß an Abweichen von der gebotenen Sorgfalt, zum anderen eine erhöhte Wahrscheinlichkeit des Erfolgseintritts voraus. Letztere muss sich aus dem auffallend und ungewöhnlich sorgfaltswidrigen Verhalten ergeben.
TE OGH 2025-04-02 12 Os 19/25y
ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135382