Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0135382

Entscheidungsdatum

02.04.2025

Geschäftszahl

12Os19/25y

Norm

StGB §6 Abs3

Rechtssatz

Grob fahrlässiges Verhalten im Sinn des Paragraph 6, Absatz 3, StGB setzt zum einen ein gesteigertes Maß an Abweichen von der gebotenen Sorgfalt, zum anderen eine erhöhte Wahrscheinlichkeit des Erfolgseintritts voraus. Letztere muss sich aus dem auffallend und ungewöhnlich sorgfaltswidrigen Verhalten ergeben.

Entscheidungstexte

TE OGH 2025-04-02 12 Os 19/25y

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135382