OGH
RS0135332
22.01.2025
9ObA13/24p
VBG §20c
Der Abschluss einer Vereinbarung über Wiedereingliederungsteilzeit nach Paragraph 20 c, VBG 1948 stellt keine Vereinbarung nach Paragraph 24, Absatz 9, 1. Satz VBG 1948 und damit keinen Verzicht des Dienstgebers auf die Geltendmachung der Beendigung des Dienstverhältnisses aufgrund einer ein Jahr dauernden Dienstverhinderung im Fall neuerlicher Krankenstände dar.
TE OGH 2025-01-22 9 ObA 13/24p
ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135332