Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0135332

Entscheidungsdatum

22.01.2025

Geschäftszahl

9ObA13/24p

Norm

VBG §20c

Rechtssatz

Der Abschluss einer Vereinbarung über Wiedereingliederungsteilzeit nach Paragraph 20 c, VBG 1948 stellt keine Vereinbarung nach Paragraph 24, Absatz 9, 1. Satz VBG 1948 und damit keinen Verzicht des Dienstgebers auf die Geltendmachung der Beendigung des Dienstverhältnisses aufgrund einer ein Jahr dauernden Dienstverhinderung im Fall neuerlicher Krankenstände dar.

Entscheidungstexte

TE OGH 2025-01-22 9 ObA 13/24p

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135332