Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0135290

Entscheidungsdatum

21.01.2025

Geschäftszahl

4Ob189/24h

Norm

PRG §10 Abs2

Rechtssatz

Ob und ab welchem Zeitpunkt die Umstände am Reiseort ein Rücktrittsrecht der Reisenden nach Paragraph 10, Absatz 2, PRG rechtfertigen, ist eine klassische Einzelfallbeurteilung. Sie hängt insbesondere auch stark davon ab, welche unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich zu beeinträchtigen drohen. Je längerfristig mit Folgen der besonderen Ereignisse offenkundig zu rechnen ist, desto früher ist auch ein Rücktritt möglich.

Entscheidungstexte

TE OGH 2025-01-21 4 Ob 189/24h

Hier Behauptung des Reiseveranstalters untersagt, dass ein Rücktritt wegen der COVID-19-Pandemie erst 7 Tage vor dem geplanten Reiseantritt möglich sei. (T1)

vergleiche RS0111962 zur Rechtslage vor dem PRG. (T2)

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135290