OGH
RS0135290
21.01.2025
4Ob189/24h
PRG §10 Abs2
Ob und ab welchem Zeitpunkt die Umstände am Reiseort ein Rücktrittsrecht der Reisenden nach Paragraph 10, Absatz 2, PRG rechtfertigen, ist eine klassische Einzelfallbeurteilung. Sie hängt insbesondere auch stark davon ab, welche unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich zu beeinträchtigen drohen. Je längerfristig mit Folgen der besonderen Ereignisse offenkundig zu rechnen ist, desto früher ist auch ein Rücktritt möglich.
TE OGH 2025-01-21 4 Ob 189/24h
Hier Behauptung des Reiseveranstalters untersagt, dass ein Rücktritt wegen der COVID-19-Pandemie erst 7 Tage vor dem geplanten Reiseantritt möglich sei. (T1)
vergleiche RS0111962 zur Rechtslage vor dem PRG. (T2)
ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135290