OGH
RS0135289
21.01.2025
4Ob189/24h
PRG §10 Abs2
RL (EU) 2015/2302 - Pauschalreiserichtlinie Art12 Abs2
Der Verbraucher kann von einer Pauschalreise nach Paragraph 10, Absatz 2, PRG zurücktreten, wenn ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Durchschnittsreisender im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung vernünftigerweise annehmen könne, dass diese Umstände die Durchführung seiner Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort wahrscheinlich erheblich beeinträchtigen würden.
TE OGH 2025-01-21 4 Ob 189/24h
Unter Bezugnahme auf EuGH C-584/22, Kiwi Tours Rz 32 zu Artikel 12, Absatz 2, der Pauschalreise-RL. (T1)
ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135289