Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0135289

Entscheidungsdatum

21.01.2025

Geschäftszahl

4Ob189/24h

Norm

PRG §10 Abs2

RL (EU) 2015/2302 - Pauschalreiserichtlinie Art12 Abs2

Rechtssatz

Der Verbraucher kann von einer Pauschalreise nach Paragraph 10, Absatz 2, PRG zurücktreten, wenn ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Durchschnittsreisender im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung vernünftigerweise annehmen könne, dass diese Umstände die Durchführung seiner Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort wahrscheinlich erheblich beeinträchtigen würden.

Entscheidungstexte

TE OGH 2025-01-21 4 Ob 189/24h

Unter Bezugnahme auf EuGH C-584/22, Kiwi Tours Rz 32 zu Artikel 12, Absatz 2, der Pauschalreise-RL. (T1)

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135289