OGH
RS0135219
18.03.2025
10ObS95/24d; 10ObS75/24p; 10ObS109/24p; 10ObS5/25w
ASVG §125 Abs3
Fehlt es insoweit an einem auszugleichenden Einkommensausfall des Versicherten, als diesem – aufgrund kollektivvertraglicher oder einzelvertraglicher Regelung – ausnahmsweise auch noch im Zeitraum des Krankengeldbezugs ein Anspruch auf ungeschmälerte Fortzahlung der Sonderzahlungen gegenüber seinem Arbeitgeber zukommt, so haben Sonderzahlungen bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage des Krankengeldes nach Paragraph 125, ASVG überhaupt außer Betracht zu bleiben. Paragraph 125, Absatz 3, ASVG ist insoweit teleologisch zu reduzieren und gelangt diesfalls nicht zur Anwendung.
TE OGH 2024-10-08 10 ObS 95/24d
TE OGH 2024-11-19 10 ObS 75/24p
TE OGH 2024-11-19 10 ObS 109/24p
TE OGH 2025-03-18 10 ObS 5/25w
vgl
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0135219