Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0134875

Entscheidungsdatum

19.06.2024

Geschäftszahl

14Os37/24h

Norm

StGB §21 Abs3 Satz2

StGB §47 Abs2

Rechtssatz

Durch den Verweis auf "die Befürchtung nach Absatz eins, in Paragraph 21, Absatz 3, zweiter Satz StGB wird klargestellt, dass sich die Prognose bei einer mit drei Jahre nicht übersteigenden Freiheitsstrafe bedrohten Anlasstat auf eine bestimmte der in Absatz 3, zweiter Satz genannten Handlungen mit schweren Folgen zu beziehen hat. Die (rechtliche) Beurteilung der Tatfolgen als schwer ist auch in solchen Fällen anhand der tatbestandsmäßigen Folgen und der konkreten Tatauswirkungen in der gesellschaftlichen Wirklichkeit vorzunehmen.

Entscheidungstexte

TE OGH 2024-06-19 14 Os 37/24h

Hier: Ablehnung der bedingten Entlassung aus einer (strafrechtlichen) Unterbringung nach Paragraph 21, Absatz eins, StGB (Paragraph 47, Absatz 2, StGB). (T1)

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134875