OGH
RS0134890
18.06.2024
6Ob68/24d
MRG §29 Abs2
Das vorzeitige Kündigungsrecht des Paragraph 29, Absatz 2, MRG ist weder verzichtbar noch zu Lasten des Mieters beschränkbar, sodass entgegenstehende vertragliche Kündigungsverzichte, Verschiebungen des Kündigungstermins in die Zukunft, Verlängerungen der Kündigungsfrist und das Vorsehen von Sanktionen, wie etwa Konventionalstrafen für den Fall der vorzeitigen Kündigung, unwirksam sind.
TE OGH 2024-06-18 6 Ob 68/24d
Hier: unzulässige Erschwerung des Kündigungsrechts aufgrund der Höhe eines nicht rückzahlbaren genossenschaftlichen Eintrittsgeldes im Verhältnis zum Mietzins. (T1)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134890