Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0134890

Entscheidungsdatum

18.06.2024

Geschäftszahl

6Ob68/24d

Norm

MRG §29 Abs2

Rechtssatz

Das vorzeitige Kündigungsrecht des Paragraph 29, Absatz 2, MRG ist weder verzichtbar noch zu Lasten des Mieters beschränkbar, sodass entgegenstehende vertragliche Kündigungsverzichte, Verschiebungen des Kündigungstermins in die Zukunft, Verlängerungen der Kündigungsfrist und das Vorsehen von Sanktionen, wie etwa Konventionalstrafen für den Fall der vorzeitigen Kündigung, unwirksam sind.

Entscheidungstexte

TE OGH 2024-06-18 6 Ob 68/24d

Hier: unzulässige Erschwerung des Kündigungsrechts aufgrund der Höhe eines nicht rückzahlbaren genossenschaftlichen Eintrittsgeldes im Verhältnis zum Mietzins. (T1)

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134890