OGH
RS0134753
04.04.2024
4Ob58/24v
UrhG §86 Abs1
Die Honorarempfehlungen der Bundesinnung für Berufsfotografen sind bei der Bestimmung eines angemessenen Entgelts für die unberechtigte Nutzung von Lichtbildern jedenfalls dann nicht heranzuziehen, wenn die Bilder nicht von einem Berufsfotografen hergestellt wurden.
TE OGH 2024-04-04 4 Ob 58/24v
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134753