Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0134753

Entscheidungsdatum

04.04.2024

Geschäftszahl

4Ob58/24v

Norm

UrhG §86 Abs1

Rechtssatz

Die Honorarempfehlungen der Bundesinnung für Berufsfotografen sind bei der Bestimmung eines angemessenen Entgelts für die unberechtigte Nutzung von Lichtbildern jedenfalls dann nicht heranzuziehen, wenn die Bilder nicht von einem Berufsfotografen hergestellt wurden.

Entscheidungstexte

TE OGH 2024-04-04 4 Ob 58/24v

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134753