OGH
RS0134682
23.01.2024
1Ob183/23b
EheG §81 Abs2
EheG §82 Abs1 Z1
EheG §94
Werden eheliche Mittel verwendet, um bei einer in die Ehe eingebrachten Liegenschaft die Löschung von Dienstbarkeiten herbeizuführen, ist eine dadurch bewirkte Werterhöhung der Liegenschaft bei der Aufteilung zu berücksichtigen.
TE OGH 2024-01-23 1 Ob 183/23b
Eine Wertsteigerung ist nicht von vornherein ausgeschlossen, wenn neben den gelöschten Lasten noch ein weiteres Wohnrecht einverleibt ist. (T1)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134682