Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0134682

Entscheidungsdatum

23.01.2024

Geschäftszahl

1Ob183/23b

Norm

EheG §81 Abs2

EheG §82 Abs1 Z1

EheG §94

Rechtssatz

Werden eheliche Mittel verwendet, um bei einer in die Ehe eingebrachten Liegenschaft die Löschung von Dienstbarkeiten herbeizuführen, ist eine dadurch bewirkte Werterhöhung der Liegenschaft bei der Aufteilung zu berücksichtigen.

Entscheidungstexte

TE OGH 2024-01-23 1 Ob 183/23b

Eine Wertsteigerung ist nicht von vornherein ausgeschlossen, wenn neben den gelöschten Lasten noch ein weiteres Wohnrecht einverleibt ist. (T1)

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134682