Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0134614

Entscheidungsdatum

19.12.2023

Geschäftszahl

10ObS60/23f

Norm

ASVG §273

ASVG §4

ASVG §14

Rechtssatz

Paragraph 4, Absatz 4, ASVG ordnet die umfassende Gleichstellung freier Dienstnehmer auch im Leistungsrecht an.

Entscheidungstexte

TE OGH 2023-12-19 10 ObS 60/23f

Hier: Rehabilitationsgeld wegen Berufsunfähigkeit. (T1)

Für die Beurteilung des Berufsschutzes kommt es auf die vertragliche Grundlage von Tätigkeiten, die die Pflichtversicherung nach dem ASVG begründen, nicht an. Maßgeblich ist nur, ob die jeweilige Tätigkeit (inhaltlich) eine qualifizierte Tätigkeit iSd Paragraph 273, Absatz eins, oder Paragraph 255, Absatz eins, ASVG ist. Es wirkt sich daher auf den Berufsschutz nicht aus, dass dieselbe Angestelltentätigkeit teilweise im Rahmen eines Dienstverhältnisses und teilweise als freie Dienstnehmerin ausgeübt wurde. (T2)

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134614