OGH
RS0134614
19.12.2023
10ObS60/23f
ASVG §273
ASVG §4
ASVG §14
Paragraph 4, Absatz 4, ASVG ordnet die umfassende Gleichstellung freier Dienstnehmer auch im Leistungsrecht an.
TE OGH 2023-12-19 10 ObS 60/23f
Hier: Rehabilitationsgeld wegen Berufsunfähigkeit. (T1)
Für die Beurteilung des Berufsschutzes kommt es auf die vertragliche Grundlage von Tätigkeiten, die die Pflichtversicherung nach dem ASVG begründen, nicht an. Maßgeblich ist nur, ob die jeweilige Tätigkeit (inhaltlich) eine qualifizierte Tätigkeit iSd Paragraph 273, Absatz eins, oder Paragraph 255, Absatz eins, ASVG ist. Es wirkt sich daher auf den Berufsschutz nicht aus, dass dieselbe Angestelltentätigkeit teilweise im Rahmen eines Dienstverhältnisses und teilweise als freie Dienstnehmerin ausgeübt wurde. (T2)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134614