Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0134731

Entscheidungsdatum

21.11.2023

Geschäftszahl

10ObS110/23h

Norm

APG §5 Abs3

Rechtssatz

Es sind die Voraussetzungen für eine teleologische Reduktion des Paragraph 5, Absatz 3, APG gegeben. Die Verminderung nach Paragraph 5, Absatz 2, APG für einen zuerkannten Pensionsbezug ist für die hinzutretende Leistung nach Paragraph 5, Absatz 3, APG nur insofern heranzuziehen, als diesen Leistungen dieselben Beitragszeiten zugrunde liegen. Pensionsleistungen, denen nach der Inanspruchnahme des bisherigen Pensionsanspruchs erworbene und für diesen nicht leistungswirksam gewordene Beitragszeiten zugrunde liegen, sind folglich ohne einen Abschlag nach Paragraph 5, Absatz 3, APG zu ermitteln.

Entscheidungstexte

TE OGH 2023-11-21 10 ObS 110/23h

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134731