Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0134602

Entscheidungsdatum

08.11.2023

Geschäftszahl

15Os116/23g

Norm

StPO §199

StPO §200

Rechtssatz

Auch ein Beschluss, mit dem ein Verfahren nach Paragraph 200, Absatz 5, in Verbindung mit Paragraph 199, StPO eingestellt wird, hat neben Spruch und Rechtsmittelbelehrung eine Begründung zu enthalten, in der die tatsächlichen Feststellungen und die rechtlichen Überlegungen auszuführen sind, die der Entscheidung zugrunde gelegt werden (Paragraph 86, Absatz eins, vierter Satz StPO).

Entscheidungstexte

TE OGH 2023-11-08 15 Os 116/23g

Mit dem ausschließlichen Verweis auf die erfolgte Leistung des Geldbetrags und des Beitrags zu den Pauschalkosten wird diesem Begründungserfordernis diversioneller Einstellungsbeschlüsse nicht entsprochen. (T1)

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134602