OGH
RS0134602
08.11.2023
15Os116/23g
StPO §199
StPO §200
Auch ein Beschluss, mit dem ein Verfahren nach Paragraph 200, Absatz 5, in Verbindung mit Paragraph 199, StPO eingestellt wird, hat neben Spruch und Rechtsmittelbelehrung eine Begründung zu enthalten, in der die tatsächlichen Feststellungen und die rechtlichen Überlegungen auszuführen sind, die der Entscheidung zugrunde gelegt werden (Paragraph 86, Absatz eins, vierter Satz StPO).
TE OGH 2023-11-08 15 Os 116/23g
Mit dem ausschließlichen Verweis auf die erfolgte Leistung des Geldbetrags und des Beitrags zu den Pauschalkosten wird diesem Begründungserfordernis diversioneller Einstellungsbeschlüsse nicht entsprochen. (T1)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134602