Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0134520

Entscheidungsdatum

28.09.2023

Geschäftszahl

10ObS81/23v

Norm

ASVG §86 Abs3 Z1

Rechtssatz

Für einen bei Ablauf der Frist des Paragraph 86, Absatz 3, Ziffer eins, Satz 1 ASVG in seiner Geschäftsfähigkeit beeinträchtigten Antragsteller beginnt die sechsmonatige Antragsfrist auch dann erst mit Wiedererlangung der vollen Geschäftsfähigkeit zu laufen, wenn für ihn ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter bestellt ist.

Entscheidungstexte

TE OGH 2023-09-28 10 ObS 81/23v

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134520