OGH
RS0134520
28.09.2023
10ObS81/23v
ASVG §86 Abs3 Z1
Für einen bei Ablauf der Frist des Paragraph 86, Absatz 3, Ziffer eins, Satz 1 ASVG in seiner Geschäftsfähigkeit beeinträchtigten Antragsteller beginnt die sechsmonatige Antragsfrist auch dann erst mit Wiedererlangung der vollen Geschäftsfähigkeit zu laufen, wenn für ihn ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter bestellt ist.
TE OGH 2023-09-28 10 ObS 81/23v
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134520