Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0134347

Entscheidungsdatum

27.01.2023

Geschäftszahl

1Ob254/22t

Norm

EheG §81

EheG §82 Abs1

EheG §83 Abs1

Rechtssatz

Während der Ehe erworbene „Familientiere“ unterliegen der Aufteilung nach Paragraphen 81 f, f, EheG.

Entscheidungstexte

TE OGH 2023-01-27 1 Ob 254/22t

Anderes gilt gemäß Paragraph 82, Absatz eins, Ziffer 2, EheG für in die Ehe eingebrachte oder dem persönlichen Gebrauch eines Ehegatten allein oder der Ausübung seines Berufs dienende Haustiere (wie etwa Rettungs-, Dienst- oder Therapiehund). (T1)

hier: Aufteilung eines während der Ehe angeschafften „Familienhaustieres“ (Katze). (T2)

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134347