Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0133958

Entscheidungsdatum

26.04.2022

Geschäftszahl

2Ob29/22m; 2Ob82/22f

Norm

ABGB §579

Rechtssatz

Die Bejahung der für die Annahme der Formgültigkeit eines aus mehreren losen Blättern bestehenden fremdhändigen Testaments ausreichenden inneren Urkundeneinheit erfordert im (typischen) Fall einer nicht handschriftlich verfassten fremdhändigen letztwilligen Verfügung einen – vom Testator unterfertigten – Vermerk auf dem zusätzlichen Blatt mit Bezugnahme auf seine letztwillige Verfügung. Die bloße Fortsetzung des Texts genügt hingegen bei einer nicht handschriftlich verfassten fremdhändigen letztwilligen Verfügung nicht zur Herstellung innerer Urkundeneinheit.

Entscheidungstexte

TE OGH 2022-04-26 2 Ob 29/22m

TE OGH 2022-05-30 2 Ob 82/22f

Vgl

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0133958