Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0133752

Entscheidungsdatum

03.08.2021

Geschäftszahl

8ObS12/20b

Norm

IESG §3a Abs4

Rechtssatz

Sonderzahlungen und bestrittene Ansprüche, die nach Berichtstagsatzung, aber vor Aufhebung des Insolvenzverfahrens entstehen, sind im laufenden Insolvenzverfahren nur im Fall der Masseunzulänglichkeit im Sinne des Paragraph 3 a, Absatz 4, IESG gesichert. Sind sie wegen Nichterfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen in diesem Verfahren nicht gesichert, führt auch eine spätere weitere Insolvenz des Schuldners nicht zu einer Sicherung im zweiten Insolvenzverfahren.

Entscheidungstexte

TE OGH 2021-08-03 8 ObS 12/20b

Veröff: SZ 2021/74

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133752