OGH
RS0133752
03.08.2021
8ObS12/20b
IESG §3a Abs4
Sonderzahlungen und bestrittene Ansprüche, die nach Berichtstagsatzung, aber vor Aufhebung des Insolvenzverfahrens entstehen, sind im laufenden Insolvenzverfahren nur im Fall der Masseunzulänglichkeit im Sinne des Paragraph 3 a, Absatz 4, IESG gesichert. Sind sie wegen Nichterfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen in diesem Verfahren nicht gesichert, führt auch eine spätere weitere Insolvenz des Schuldners nicht zu einer Sicherung im zweiten Insolvenzverfahren.
TE OGH 2021-08-03 8 ObS 12/20b
Veröff: SZ 2021/74
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133752