LG HG Wien
RWH0000070
19.03.2021
60R22/21x
ABGB §1304; ABGB §919 Satz2; PRG §4; PRG §6
Gleichteiliges Verschulden bei Verletzung von Aufklärungspflichten über Visumerfordernis für Indien durch den Reisevermittler einerseits und Unterbleiben jeglicher Erkundigung über Einreisebestimmungen durch den Reisenden andererseits. Bei Buchung einer Pauschalreise mit Flugterminen (einem relativen Fixgeschäft) ist dem Reisenden eine Nachreise nicht zumutbar, umso weniger wenn eine Reise in einer Gruppe gebucht war.
TE LG HG Wien 2021-03-19 60 R 22/21x
ECLI:AT:LG00007:2021:RWH0000070