Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0133560

Entscheidungsdatum

02.03.2021

Geschäftszahl

1Ob155/20f

Norm

ABGB §94

Rechtssatz

Der Familienbonus Plus ist auch im Verhältnis zum unterhaltsberechtigten Ehegatten nicht als Steuersparnis bzw Teil der Nettoeinkünfte in die Bemessungsgrundlage einzurechnen, sondern bleibt auch insoweit unterhaltsrechtlich neutral, weil es sich wegen seiner Zweckbestimmung nicht um einen allgemeinen Einkommensbestandteil handelt.

Entscheidungstexte

TE OGH 2021-03-02 1 Ob 155/20f

Veröff: SZ 2021/24

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133560