OGH
RS0133560
02.03.2021
1Ob155/20f
ABGB §94
Der Familienbonus Plus ist auch im Verhältnis zum unterhaltsberechtigten Ehegatten nicht als Steuersparnis bzw Teil der Nettoeinkünfte in die Bemessungsgrundlage einzurechnen, sondern bleibt auch insoweit unterhaltsrechtlich neutral, weil es sich wegen seiner Zweckbestimmung nicht um einen allgemeinen Einkommensbestandteil handelt.
TE OGH 2021-03-02 1 Ob 155/20f
Veröff: SZ 2021/24
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133560