Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0133470

Entscheidungsdatum

20.01.2021

Geschäftszahl

3Ob187/20a

Norm

ABGB §231 Abs3

Rechtssatz

Lässt das Kind eine ihm gehörende und von ihm nicht selbst bewohnte Wohnung unvermietet, so rechtfertigt dies die Annahme fiktiver Mieteinnahmen des Kindes, wenn die Vermietung dem Kind objektiv leicht möglich und subjektiv zumutbar ist.

Entscheidungstexte

TE OGH 2021-01-20 3 Ob 187/20a

Beisatz: Der Wohnbedarf eines Angehörigen kann unter Umständen zur Unzumutbarkeit der Vermietung führen. (T1); Veröff: SZ 2021/3

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133470