Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0133414

Entscheidungsdatum

23.11.2020

Geschäftszahl

8ObA48/20x

Norm

AngG §7 Abs4

AngG §36

WTBG §77 Abs10

Rechtssatz

Das Verbot gemäß Paragraph 77, Absatz 10, WTBG gilt ex lege während der Vertragsdauer bis zur Beendigung des Rechtsverhältnisses mit dem Berufsberechtigten. Diese Bestimmung stellt, soweit sie sich auf Angestellte bezieht, keine in Gesetzesform ergangene Konkurrenzklausel gemäß Paragraph 36, AngG dar, sondern es handelt sich um eine berufsspezifische Konkretisierung des nach Paragraph 7, Absatz 4, AngG während eines aufrechten Dienstverhältnisses geltenden Konkurrenzverbots.

Entscheidungstexte

TE OGH 2020-11-23 8 ObA 48/20x

Veröff: SZ 2020/100

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133414