OGH
RS0133364
29.09.2020
9ObA28/20p
ArbVG §7
Das Lycée Franςais in Wien als selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts ist eine juristische Person, die den Vorschriften des 1. Hauptstücks des römisch eins. Teils des ArbVG unterliegt und für die bei ihr bestehenden Arbeitsverhältnisse selbst kollektivvertragsfähig ist.
TE OGH 2020-09-29 9 ObA 28/20p
Beisatz: Damit ist der Mindestlohntarif für in privaten Bildungseinrichtungen beschäftigte Arbeitnehmer/innen auf das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht anzuwenden. (T1); Veröff: SZ 2020/94
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133364