Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0133364

Entscheidungsdatum

29.09.2020

Geschäftszahl

9ObA28/20p

Norm

ArbVG §7

Rechtssatz

Das Lycée Franςais in Wien als selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts ist eine juristische Person, die den Vorschriften des 1. Hauptstücks des römisch eins. Teils des ArbVG unterliegt und für die bei ihr bestehenden Arbeitsverhältnisse selbst kollektivvertragsfähig ist.

Entscheidungstexte

TE OGH 2020-09-29 9 ObA 28/20p

Beisatz: Damit ist der Mindestlohntarif für in privaten Bildungseinrichtungen beschäftigte Arbeitnehmer/innen auf das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht anzuwenden. (T1); Veröff: SZ 2020/94

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133364