Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0133338

Entscheidungsdatum

29.07.2020

Geschäftszahl

9ObA29/20k

Norm

ARG §7 Abs7

ARG §9 Abs5

Rechtssatz

Ein Arbeitnehmer hat für die von ihm an einem Feiertag, der gleichzeitig ein Sonntag ist, geleistete Arbeit keinen Anspruch auf Feiertagsarbeitsentgelt nach Paragraph 9, Absatz 5, ARG, weil in diesem Fall keine Beschäftigung während der Feiertagsruhe vorliegt (Paragraph 7, Absatz 7, ARG).

Entscheidungstexte

TE OGH 2020-07-29 9 ObA 29/20k

Veröff: SZ 2020/67

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133338