OGH
RS0133338
29.07.2020
9ObA29/20k
ARG §7 Abs7
ARG §9 Abs5
Ein Arbeitnehmer hat für die von ihm an einem Feiertag, der gleichzeitig ein Sonntag ist, geleistete Arbeit keinen Anspruch auf Feiertagsarbeitsentgelt nach Paragraph 9, Absatz 5, ARG, weil in diesem Fall keine Beschäftigung während der Feiertagsruhe vorliegt (Paragraph 7, Absatz 7, ARG).
TE OGH 2020-07-29 9 ObA 29/20k
Veröff: SZ 2020/67
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133338