Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0133082

Entscheidungsdatum

30.03.2020

Geschäftszahl

4Ob32/20i

Norm

UWG §1 C8

Rechtssatz

Wenn Verkäufer, und sei es auch nur durch Zustimmung zu den AGB des Vermittlers, versichern, zum Verkauf berechtigt zu sein, ist der Betreiber einer Online-Vermittlungsplattform nicht verpflichtet, eine Vorab-Prüfung durchzuführen, ob die Verkäufer über eine allenfalls erforderliche Gewerbeberechtigung verfügen. Eine Prüfpflicht wäre nur bei Kenntnis von einer Pflichtverletzung eines Verkäufers anzunehmen.

Entscheidungstexte

TE OGH 2020-03-30 4 Ob 32/20i

Veröff: SZ 2020/24

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133082