OGH
RS0133082
30.03.2020
4Ob32/20i
UWG §1 C8
Wenn Verkäufer, und sei es auch nur durch Zustimmung zu den AGB des Vermittlers, versichern, zum Verkauf berechtigt zu sein, ist der Betreiber einer Online-Vermittlungsplattform nicht verpflichtet, eine Vorab-Prüfung durchzuführen, ob die Verkäufer über eine allenfalls erforderliche Gewerbeberechtigung verfügen. Eine Prüfpflicht wäre nur bei Kenntnis von einer Pflichtverletzung eines Verkäufers anzunehmen.
TE OGH 2020-03-30 4 Ob 32/20i
Veröff: SZ 2020/24
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133082