Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0134761

Entscheidungsdatum

19.03.2024

Geschäftszahl

4Ob211/19m; 4Ob185/23v

Norm

UWG §1 D2d

UWG §7

Rechtssatz

Ein Werturteil – also eine Äußerung, die sich als Ausdruck der subjektiven Meinung darstellt – begründet keinen Anspruch nach Paragraph 7, UWG. Dennoch dürfen auch Werturteile nicht schrankenlos öffentlich verbreitet werden: Das Überschreiten der Grenzen zulässiger Kritik durch einen massiven Wertungsexzess erfüllt den Tatbestand des Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins, UWG.

Entscheidungstexte

TE OGH 2020-02-21 4 Ob 211/19m

Hier: Behauptung einer Immaterialgüterrechtsverletzung. (T1)

TE OGH 2024-03-19 4 Ob 185/23v

Beisatz wie T1

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0134761