Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0133024

Entscheidungsdatum

28.01.2020

Geschäftszahl

4Ob1/20f

Norm

ABGB §1295 IIf9; ABGB §1323 B

Rechtssatz

Bei Geltendmachung des Konvertierungsschadens (bei weiterhin aufrechtem Kreditverhältnis) ist grundsätzlich (außer bei Unmöglichkeit oder Untunlichkeit) eine auf Naturalrestitution gerichtete Leistungsklage auf Rückkonvertierung und pflichtgemäße Weiterführung des Kreditkontos zu erheben, und zwar gerade dann, wenn der rechnerische Schaden noch nicht feststeht und ein reines Zahlungsbegehren daher nicht beziffert werden kann.

Entscheidungstexte

TE OGH 2020-01-28 4 Ob 1/20f

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133024