OGH
RS0132917
28.11.2019
9ObA70/19p
VKG §3 Abs1
"Im unmittelbaren Anschluss“ iSd Paragraph 3, Absatz eins, VKG verlangt einen Karenzbeginn mit dem auf das Ende der Karenz des anderen Elternteils folgenden Kalendertag. Dass im Zeitraum zwischen dem Ende der Karenz eines Elternteils und dem Beginn der Karenz des anderen Elternteils keine Arbeitsverpflichtung besteht, führt nicht dazu, dass die Karenzen als „im unmittelbaren Anschluss“ iSd Paragraph 3, Absatz eins, VKG angesehen werden können.
TE OGH 2019-11-28 9 ObA 70/19p
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132917