Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0132917

Entscheidungsdatum

28.11.2019

Geschäftszahl

9ObA70/19p

Norm

VKG §3 Abs1

Rechtssatz

"Im unmittelbaren Anschluss“ iSd Paragraph 3, Absatz eins, VKG verlangt einen Karenzbeginn mit dem auf das Ende der Karenz des anderen Elternteils folgenden Kalendertag. Dass im Zeitraum zwischen dem Ende der Karenz eines Elternteils und dem Beginn der Karenz des anderen Elternteils keine Arbeitsverpflichtung besteht, führt nicht dazu, dass die Karenzen als „im unmittelbaren Anschluss“ iSd Paragraph 3, Absatz eins, VKG angesehen werden können.

Entscheidungstexte

TE OGH 2019-11-28 9 ObA 70/19p

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132917