OGH
RS0132943
24.06.2025
4Ob116/19s; 4Ob191/24b
ABGB §19
Das Überschreiten der notwendigen Verteidigung (Notwehrexzess) oder eine offensichtlich unangemessene Verteidigung verpflichten zum Ersatz, wenn sie vorsätzlich oder sorgfaltswidrig geschahen und subjektive Vorwerfbarkeit gegeben ist.
TE OGH 2019-11-26 4 Ob 116/19s
Veröff: SZ 2019/106
TE OGH 2025-06-24 4 Ob 191/24b
Beisatz: Da es sowohl für die Beurteilung, ob eine Notwehrsituation vorlag, als auch jene, ob dem Angegriffenen ein Notwehrexzess anzulasten ist, auf die Umstände des Einzelfalls ankommt, liegt darin – vom Fall einer korrekturbedürftigen Fehlbeurteilung abgesehen – keine erhebliche Rechtsfrage iSd Paragraph 502, Absatz eins, ZPO. (T1)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132943