Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0132943

Entscheidungsdatum

24.06.2025

Geschäftszahl

4Ob116/19s; 4Ob191/24b

Norm

ABGB §19

Rechtssatz

Das Überschreiten der notwendigen Verteidigung (Notwehrexzess) oder eine offensichtlich unangemessene Verteidigung verpflichten zum Ersatz, wenn sie vorsätzlich oder sorgfaltswidrig geschahen und subjektive Vorwerfbarkeit gegeben ist.

Entscheidungstexte

TE OGH 2019-11-26 4 Ob 116/19s

Veröff: SZ 2019/106

TE OGH 2025-06-24 4 Ob 191/24b

Beisatz: Da es sowohl für die Beurteilung, ob eine Notwehrsituation vorlag, als auch jene, ob dem Angegriffenen ein Notwehrexzess anzulasten ist, auf die Umstände des Einzelfalls ankommt, liegt darin – vom Fall einer korrekturbedürftigen Fehlbeurteilung abgesehen – keine erhebliche Rechtsfrage iSd Paragraph 502, Absatz eins, ZPO. (T1)

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132943