Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0132786

Entscheidungsdatum

24.09.2019

Geschäftszahl

5Ob134/19w

Norm

GBG §8 Z3; GBG §20; SanktG §6

Rechtssatz

Wenn die im Grundbuch als Eigentümerin der Liegenschaft aufscheinende Person nicht diejenige ist, die unmittelbar von Sanktionsmaßnahmen betroffen ist, muss die amtliche Mitteilung an das Grundbuchsgericht konkrete Ausführungen enthalten, inwiefern der Vermögenswert dennoch – also auch ohne offenkundigen Konnex – der sanktionierten Person zuzuordnen und daher von den Sanktionsmaßnahmen umfasst ist.

Entscheidungstexte

TE OGH 2019-09-24 5 Ob 134/19w

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132786