OGH
RS0132716
24.06.2019
2Ob211/18w
ABGB §94
In den Fällen des Miteigentums an der Ehewohnung bzw des gemeinsamen Wohnungseigentums ist bei der Anrechnung des fiktiven Mietwerts auch die anteilige eigene Wohnversorgung des unterhaltsberechtigten Ehegatten zu berücksichtigen, sofern er mit den Kosten der Wohnversorgung nicht belastet ist.
TE OGH 2019-06-24 2 Ob 211/18w
Veröff: SZ 2019/53
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132716