OGH
RS0132970
15.05.2019
18OCg6/18h
ZPO §581 Abs1
Das auf die Schiedsvereinbarung anwendbare Recht wird grundsätzlich selbstständig angeknüpft.
TE OGH 2019-05-15 18 OCg 6/18h
Beisatz: Die Schiedsvereinbarung unterliegt daher nicht notwendig dem Statut des Hauptvertrags oder dem Recht, dem das Schiedsverfahren untersteht. (T1)
Beisatz: Im Zweifel erfasst eine Rechtswahl für den Hauptvertrag jedoch auch die Schiedsvereinbarung. (T2)
Bem: So schon 18 OCg 1/15v. (T3); Veröff: SZ 2019/39
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132970