Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0132970

Entscheidungsdatum

15.05.2019

Geschäftszahl

18OCg6/18h

Norm

ZPO §581 Abs1

Rechtssatz

Das auf die Schiedsvereinbarung anwendbare Recht wird grundsätzlich selbstständig angeknüpft.

Entscheidungstexte

TE OGH 2019-05-15 18 OCg 6/18h

Beisatz: Die Schiedsvereinbarung unterliegt daher nicht notwendig dem Statut des Hauptvertrags oder dem Recht, dem das Schiedsverfahren untersteht. (T1)

Beisatz: Im Zweifel erfasst eine Rechtswahl für den Hauptvertrag jedoch auch die Schiedsvereinbarung. (T2)

Bem: So schon 18 OCg 1/15v. (T3); Veröff: SZ 2019/39

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132970