Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0132606

Entscheidungsdatum

28.03.2019

Geschäftszahl

2Ob140/18d

Norm

IPRG in der Fassung vor dem ErbRÄG 2015

Rechtssatz

Die Frage, ob die Rechtsnachfolge von Todes wegen in das der Erblasserin gehörende, im Zeitpunkt ihres Todes in Österreich befindliche (hier: unbewegliche) Vermögen iSv Paragraph 29, IPRG nach österreichischem Recht als jenes des Belegenheitsstaats zu beurteilen ist, hängt davon ab, ob der Nachlass nach dem dafür anzuwendenden Recht erblos ist oder einer Gebietskörperschaft als gesetzlichem Erben zukäme.

Entscheidungstexte

TE OGH 2019-03-28 2 Ob 140/18d

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132606