OGH
RS0132217
12.09.2018
13Os22/18m
StPO §334
Die Teilaussetzung der Entscheidung hinsichtlich einzelner realkonkurrierender Taten ist nicht in das Urteil aufzunehmen, das über nicht von der Aussetzung betroffene Anklagepunkte ergeht. Sie stellt socherart auch keine Nichterledigung dar.
TE OGH 2018-09-12 13 Os 22/18m
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132217